Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Allgemeine Informationen zur Website
Auf der Website flmh.de informiert die Kommunikationsagentur flmh – Labor für Politik und Kommunikation über ihre Arbeit: über ihre Themenfelder und angebotenen Leistungen, abgeschlossene Projekte und das Team von flmh.
Gültigkeit der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain flmh.de veröffentlichte Website sowie für alle zugehörigen Unterseiten.
Verantwortlich:
flmh – Labor für Politik und Kommunikation GmbH
Bülowstraße 66
D3 3. OG
10783 Berlin
Germany
Selbstverständnis
Barrierefreiheit gehört heute zur Grundausstattung moderner Websites. Sie ist ein Qualitätsmerkmal, stärkt die Nutzendenerfahrung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Wir wollen, dass so viele Personen wie möglich Zugang zu unserer Website haben. Zugänge zu ermöglichen ist für uns logische Konsequenz aus unserem Selbstverständnis: Wir wollen digitale Verantwortung übernehmen und soziale Teilhabe fördern.
Unser Anspruch
Dieses Selbstverständnis sezten wir durch folgende Maßnahmen auf der Website um:
- Semantisch korrektes Frontend: Saubere HTML-Strukturen, sinnvolle ARIA-Rollen, konsistente Komponentenlogik.
Das heißt: Alle Elemente auf der Website sind einheitlich und sauber programmiert und gestaltet. Dadurch erkennen Hilfsmittel wie Screenreader die Elemente einwandfrei und funktioniert Tastaturbedienung bruchlos und auf der kompletten Seite. - Konzeptionelle Zugänglichkeit: Fokusführung, logische Tab-Reihenfolge, Tastaturbedienung, verständliche Interaktionen.
In der Konzeption der Website wird ihre Zugänglichkeit angelegt: Logischer Aufbau und sinnvolle Lenkung der Aufmerksamkeit führen dazu, dass Nutzende sich gut orientieren und leicht auf der Seite bewegen können – auch mit Hilfe der Tastatur. - Redaktionelle Klarheit: Verständliche Sprache, sinnvolle Überschriftenhierarchie, lesbare Typografie, beschreibende Links, prägnante Alternativtexte.
Diese Maßnahmen sind wichtig für jeden einzelnen Text auf der Website, aber auch für die Gliederung der Inhalte. Klare Sprache und nachvollziehbare Strukturierung ermöglichen Nutzer:innen, die Inhalte leicht aufzunehmen und zu verstehen. - Barrierefreie Medien: Kontraste, Alternativtexte, Audiodeskription, Untertitel.
Gute Farbkontraste, Alternativtexte und Audiodeskription eröffnen Menschen mit unterschiedlichen Seheinschränkungen Zugang zu primär visuellen Medien. Untertitel verschaffen tauben oder schwerhörigen Nutzer:innen Zugang zu auditiven oder audiovisuellen Medien. Sie unterstützen aber auch bei anderen Herausforderungen, z. B. wenn Nutzende die Sprache eines Videos nicht ausreichend gut beherrschen, weil es sich um eine Fremdsprache handelt. - Nachhaltige Weiterentwicklung: Regelmäßige Audits, Maßnahmenpläne und kontinuierliche Pflege digitaler Zugänglichkeit.
Das heißt: Wir überprüfen unsere Website regelmäßig im Hinblick auf Barrieren und arbeiten kontinuierlich daran, sie so zugänglich wie möglich zu machen.
Geltender Standard
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen zugänglich zu machen:
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Richtlinie (EU) EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)
- WCAG 2.2 – angestrebt ist Konformitätsstufe AA+
Ergebnisse des Barrierefreiheits-Audits
Die Website wurde im Mai 2026 einer umfassenden Barrierefreiheitsprüfung unterzogen. Die Überprüfung erfolgte gemäß den Anforderungen der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) sowie der gesetzlichen Anforderungen gemäß BITV 2.0, BGG und Richtlinie (EU) EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).
Erfüllungsgrad
Die Website ist überwiegend, aber nicht vollumfänglich barrierefrei. Sie entspricht der WCAG-Konformitätsstufe AA.
Identifizierte Barrieren
Die Prüfung ergab folgende Punkte:
- Nicht ausgezeichnete Sprachwechsel bei einigen Fremdwörtern oder Begriffen wie z. B. „E-Learning“: Dadurch kann die Sprachausgabe per Screenreader beeinträchtigt werden, weil die fremdsprachigen Begriffe nicht mit der eingestellten Hauptsprache der Website übereinstimmen. Das WCAG-Level AA verlangt die Auszeichnung längerer fremdsprachiger Textpassagen. In unserem Fall handelt es sich um einzelne nicht ausgezeichnete Fachbegriffe. Zu häufige Auszeichnung kann beim Nutzen eines Screenreaders zu einem unruhigen Hörerlebnis führen, weil der Screenreader dann oft die Sprache bzw. Stimme wechselt. Daher setzen wir diese Auszeichnungen nur da ein, wo sie fürs Verständnis zwingend notwendig sind.
- Automatisch abspielendes Bewegtbild: Es gibt die Empfehlung, vollständig auf automatisch abspielende Videos, Animationen und andere Bewegungen auf einer Website zu verzichten, um Nutzer:innen mit beispielsweise Epilepsie oder Schwindel so umfassend wie möglich zu schützen. Laut WCAG-Konformitätsstufe AA sind automatisch abspielende Bewegtbilder allerdings in Ordnung, wenn sie nicht länger als 5 Sekunden laufen. Die auf unserer Website verwendeten Bewegtbildsequenzen entsprechen diesem Standard.
Maßnahmenplan
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, zu identifizieren und zu beseitigen, und berücksichtigen Barrierearmut beim Einstellen neuer Inhalte.
Derzeit steht im Fokus, die Unterstützung von systembasierten Präferenzen zu verbessern. Das heißt: Nutzer:innen haben die Möglichkeit, auf der Systemebene ihres Computers oder Smartphones Einstellungen zur Darstellung von Inhalten vorzunehmen, z. B. „prefers-reduced-motion“. Diese Einstellung reduziert Bewegungen. Das ist wichtig für Menschen, bei denen Animationen oder andere schnelle Bewegungen auf dem Bildschirm z. B. Schwindel, Migräne oder epileptische Anfälle auslösen können. Auch für Menschen mit Konzentrationsproblemen oder allgemeiner Reizüberflutung kann eine bewegungsarme Darstellung hilfreich oder nötig sein, damit sie die Informationen gut aufnehmen können. Wir arbeiten daran, dass unsere Website diese systembasierten Einstellungen unterstützt und automatisch abspielende Bewegungen beim Anzeigen unserer Website verhindert.
Prüfverfahren & Methodik
Wir prüfen mit Hilfe folgender Verfahren:
- Manuelle Tests
- Tastaturbedienung
- Screenreader (VoiceOver, NVDA, JAWS)
- Fokusführung und visuelle Orientierung
- Automatisierte Tools
- Axe
- Lighthouse
- WAVE
- Konzeptionelle Analyse
- Struktur, Navigation, semantische Markup-Logik
- Assistive Technology-Kompatibilität
- Redaktionelle Prüfung
- Sprache, Alternativtexte, ARIA-Attribute, Verständlichkeit
Zielsetzung: AA+ als Standard
Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe AA zuverlässig zu erfüllen. Darüber hinaus wollen wir Elemente aus dem erweiterten Bereich digitaler Barrierefreiheit (teils WCAG 2.2 AAA) umsetzen, sofern dies angemessen und technisch umsetzbar ist.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Re-Audits, Aktualisierungen und Pflegeprozessen.
Technische Voraussetzungen
Diese Website ist optimiert für aktuelle Browsergenerationen (z. B. Chrome, Firefox, Safari, Edge) und unterstützt adaptive Technologien wie Screenreader und Zoomfunktionen. Systemseitige Einstellungen werden berücksichtigt, sofern technisch möglich – diesen Bereich bauen wir derzeit weiter aus.
Barrieren melden
Sollten Sie Probleme mit der Zugänglichkeit unserer Website feststellen, die hier nicht aufgeführt sind, oder Hinweise zur Verbesserung haben, bitten wir um eine Mitteilung.
Damit wir Rückmeldungen gezielt bearbeiten können, ist es hilfreich, wenn Sie die betroffene Seite oder Funktion bitte möglichst genau benennen. Vielen Dank!
Kontakt:
- kontakt@flmh.de
- +49 (0)30 61 62 70 78
- Antwortzeit: innerhalb von 10 Werktagen
Hinweis zum Schlichtungsverfahren (§ 16 BGG)
Sollte nach der Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann ein Schlichtungsverfahren gemäß § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingeleitet werden. Die Schlichtungsstelle BGG vermittelt bei Konflikten zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen betroffenen Personen und der verantwortlichen Stelle des Webangebots.
Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:
- +49 (0)30 18 527-2805
- info@schlichtungsstelle-bgg.de
- www.schlichtungsstelle-bgg.de
- Das Verfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2026 erstellt und basiert auf einer internen Prüfung der Website.